Wartungsvereinbarung Dachdienst

Wartungsvereinbarung Dachdienst

Wenn Sie einen Wartungsvertrag abschließen, gewähren wir Ihnen bei einem Auftrag (Frühjahr oder Herbst) pro Jahr 3% Rabatt bzw. bei zwei Aufträgen (Frühjahr und Herbst) 6% Rabatt.

Die Reinigung der Dachrinnen erfolgt immer turnusmäßig im Frühjahr und/oder Herbst eines Jahres. Im Herbst beginnt der Turnus ab dem 10. November und endet je nach Witterung Ende Februar/März des nächsten Jahres.

Im Frühjahr beginnt der Turnus ab dem 1. Mai und endet je nach Witterung Ende Juli/August desselben Jahres.

Jeder Kunde verfügt über individuelle Bedingungen oder spezielle Wünsche, die gerne berücksichtigt werden. Kälte, Regen oder Frost sind teilweise leider hinderlich, dennoch sind wir stets bemüht, die Arbeit fristgemäß auszuführen. Hierfür können wir witterungsbedingt keine Garantie geben, und deshalb sind die oben genannten terminlichen Angaben ohne Gewähr.

Hinweis:
Laut BHG sind die Kosten der Dachrinnenreinigung als sonstige Betriebskosten für Entwässerung auf den Mieter umlegbar, wenn dieses ausdrücklich im Mietvertrag genannt wird. Das mehrmalige Akzeptieren dieser Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung kann als eine solche Vereinbarung angesehen werden. (Angaben ohne Gewähr)

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